Unsere WLAN Lösungen ermöglichen die flächendeckende Nutzung von PCs, Laptops, Tablets und Smartphones für die digitale Pflegedokumentation. Auch Wegläufer/Dementenschutz ist möglich.
mehr erfahrenBewohner können Smart-TVs und ihre privaten Geräte wie PCs, Laptops und Smartphones kostengünstig in Ihrer Pflegeeinrichtung buchen. Den Preis bestimmen Sie selbst.
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Neu aufgenommen in das
WTG wurde u. a. der § 5 Absatz 3, der eine „Internetpflicht“
vorsieht. Allen Nutzerinnen und Nutzern, auch in
Bestands-einrichtungen, soll künftig ein Internetzugang sowohl in den
Individual- als auch in den Gemeinschaftsbereichen zur Verfügung stehen. Auch
ältere Menschen nutzen zunehmend die Möglichkeiten des Internets, verstärkt auch
über mobile Empfangsgeräte (Notebook, Tablet, Smartphone).
Die digitale
Entwicklung macht es da-her erforderlich, dass auch die Wohn- und
Betreuungsangebote nach dem WTG über entsprechende Nutzungsmöglichkeiten
verfügen.
Der Teilhabeanspruch der Nutzerinnen und Nutzer sollte möglichst durch
Bereitstellung eines entsprechenden WLAN-Netzes, das in ausreichender und
möglichst gleicher Qualität sowohl die Individual- als auch die
Gemeinschaftsbereiche abdeckt, erfüllt werden. Die Anforderung ist begrenzt auf
die Schaffung und Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für den Zugang;
die Bereitstellung von entsprechenden Endgeräten ist nicht umfasst.
Wir beantragen Fördergelder von bis zu 12.000 EUR für Sie.